Informationen

Wichtige Informationen zum Download für unsere Kunden und Interessenten

Sie sind hier: DownloadsInformationen

Downloads - wichtige Informationen

Klicken Sie auf das PDF-Logo bzw. den Link um die Datei anzusehen, herunterzuladen oder auszudrucken.

Sie benötigen weitere Informationen? Nutzen Sie unser Kontaktformular:

Kontaktformular

 

Umsatzsteuer bei Bauleistungen

Bundesministerium der Finanzen / Bonn

Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 31.03.2004
(GZ: IV D1 - S 7279 - 107/04)

Thema: Umsatzsteuer bei Bauleistungen

Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG) auf alle Umsätze, die unter das Grunderwerbssteuergesetz fallen und auf bestimmte Bauleistungen.

Umsatzsteuer bei Bauleistungen

 

Steuerschuld des Leistungsempfängers bei Bauleistungen und Grunderwerb

Deutscher Industrie- und Handelstag (DIHK)

Bereich Finanzen und Steuern (April 2004)

Thema: Steuerschuld des Leistungsempfängers bei Bauleistungen und Grunderwerb (§ 13b UStG) - Merkblatt

Im Haushaltsbegleitgesetz 2004 wird die Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG) neu geregelt. Die Regelungen dienen der Bekämpfung des Umsatzsteuerbetruges. Um zu verhindern, dass die Umsatzsteuer zwar an den Leistenden bezahlt, aber vom Leistenden nicht ans Finanzamt entrichtet wird, wird im § 13b UStG die Steuerschuld grundsätzlich auf den in der Regel inländischen und vorsteuerabzugsberechtigten Leistungsempfänger verlagert.

Merkblatt Umsatzsteuerschuldumkehr

 

Neue Regeln für die Umsatzbesteuerung von Bauleistungen

Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)

Abteilung Steuer- und Finanzpolitik (Februar 2004)

Thema: Umkehrung der Steuerschuld / Wichtige Informationen für Auftraggeber - Informationsflyer

Der Auftraggeber sichert sich seinen Vorsteuerabzug. Denn wer bisher nicht nachweisen konnte, dass der beauftrage Bau- oder Subunternehmer tatsächlich existierte und seinen Steuerpflichten nachgekommen ist, dem wurde vom Finanzamt der Vorsteuerabzug verwehrt.

ZDH - Informationsflyer

 

QR-Code wselektro.de W.S. Elektro GmbH | Ginsheim

Banner

Statistik

Online2
Besucher51.927
Ladezeit (Sek.)0,279
Seiten besucht1
relaXits5.04/00 NC
Update

Anschrift

Büro in Ginsheim-Gustavsburg

W.S. Elektro GmbH
Lessingstraße 17
65462 Ginsheim-Gustavsburg


06144 - 33 269
06144 - 33 174
info@wselektro.de

Ginsheim-Gustavsburg

    Bürozeiten
  • Montag bis Donnerstag: 07.00 – 12.00 Uhr und 13:00 - 16:30 Uhr
  • Freitag: 07.00 – 13.00 Uhr
  • Nach Vereinbarung sind auch Termine außerhalb der Geschäftszeiten möglich.
  • Unseren Kundendienst erreichen Sie unter 06144 - 33 269

Drahtlos vernetzen

Hager Rauch- und Wärmewarnmelder mit Funkvernetzung und integrierter KNX-Funkkommunikation

Drahtlos vernetzen: mehr InformationenDie Hager-Rauchwarnmelder mit ihrer einzigartigen PGSA-Technologie und die Hager-Wärmewarnmelder haben sich in der Praxis bereits vielfach bewährt.
mehr ...